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Zuzahlungsbefreiung

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Reichen Sie als Kassenpatient Ihre Zuzahlungsquittungen immer bei Ihrer Krankenkasse ein. Ab einem bestimmten Betrag bekommen Sie über diese eine Zuzahlungsbefreiung, so dass Sie also nichts mehr zuzahlen müssen!

 

Kommentare 

 
#2 PhysioTeam-Matthias 2010-08-31 13:03
zitiere Mark:
Hallo,

kann man das auch bei Berufsgenossenschaften machen?


Willkommen,

bei Berufsgenossenschaften müssen aktuell generell keine Zuzahlungen geleistet werden.

MfG
Matthias
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#1 Mark 2010-08-30 21:40
Hallo,

kann man das auch bei Berufsgenossenschaften machen?
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