Reichen Sie als Kassenpatient Ihre Zuzahlungsquittungen immer bei Ihrer Krankenkasse ein. Ab einem bestimmten Betrag bekommen Sie über diese eine Zuzahlungsbefreiung, so dass Sie also nichts mehr zuzahlen müssen!
Reichen Sie als Kassenpatient Ihre Zuzahlungsquittungen immer bei Ihrer Krankenkasse ein. Ab einem bestimmten Betrag bekommen Sie über diese eine Zuzahlungsbefreiung, so dass Sie also nichts mehr zuzahlen müssen!
Kommentare
Willkommen,
bei Berufsgenossenschaften müssen aktuell generell keine Zuzahlungen geleistet werden.
MfG
Matthias
kann man das auch bei Berufsgenossenschaften machen?